Wem stehen die Urheberrechte zu?

11.01.2013 | von:
Kategorien: Urheberrecht | Schlagwörter: ,

Die Urheberrechte entstehen bei dem jeweiligen Schöpfer des urheberrechtlich geschützten Werkes. Dies muss immer eine natürliche Person sein; ein Unternehmen kann nicht selbst Urheber eines Werkes sein.

Abhängig von der Art des Werkes können aber auch mehrere an der Schöpfung beteiligte Personen Urheberrechte an diesem halten. So werden mehrere Autoren eines Textes Miturheber desselben. Bei Filmen und Videos stehen nicht nur dem Produzenten, sondern auch den beauftragten Beteiligten, Regisseur, Schauspielern, etc., Urheberrechte an ihren Beiträgen zu. An einem vertonten Musikstück halten in aller Regel der Komponist, der Interpret und der Tonträgerhersteller eigene Rechte.

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