Basics zum Thema Urheberrecht

Urheberrecht – Einführung

11.01.2013 | von:

Bei der Gestaltung, Weiterentwicklung und der Nutzung der Werkstattseiten von Websiten und Social Media Kanälen spielt insbesondere das Urheberrecht eine entscheidende Rolle. Viele der dort verwendeten Texte, Fotos, Videos und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. mehr

Woran bestehen Urheberrechte?

11.01.2013 | von:

Das Urheberrecht schützt grundsätzlich die unterschiedlichsten Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst.

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Wie oder wann entstehen Urheberrechte?

11.01.2013 | von:

Urheberrechte an einem schutzfähigen Werk entstehen, sobald dieses geschaffen wird, also eine wie auch immer gestaltete Verkörperung des Werkes existiert. Bloße Ideen oder Konzepte genießen dagegen noch keinen urheberrechtlichen Schutz. mehr

Wem stehen die Urheberrechte zu?

11.01.2013 | von:

Die Urheberrechte entstehen bei dem jeweiligen Schöpfer des urheberrechtlich geschützten Werkes. Dies muss immer eine natürliche Person sein; ein Unternehmen kann nicht selbst Urheber eines Werkes sein. mehr

Was bedeutet es, wenn an einem Werk ein Urheberrecht besteht?

11.01.2013 | von:

Wenn an einem Werk Urheberrechte bestehen, so kann der Urheber über Veröffentlichung und Nutzung entscheiden. Das bedeutet, dass sämtliche Rechte bei ihm liegen und er darüber bestimmen kann, wann und wie sein Werk veröffentlicht wird und wie und von wem dieses genutzt wird – indem er dieses selbst veröffentlicht und verbreitet und/oder Dritten (z.B. einem Verlag, einer Bildagentur, einem Musiklabel etc.) bestimmte Rechte (z.B. durch eine Lizenz) einräumt. mehr

Erlaubnis einholen / Umfang genau festelegen

11.01.2013 | von:

Bei der Gestaltung von Webseiten werden zahlreiche Texte, Fotos, Videos, möglicherweise auch Zeichnungen, Skizzen, Musik etc. verwendet, die in aller Regel in den vorstehend beschriebenen Anwendungsbereich des Urheberrechts fallen. Dann darf und sollte eine Nutzung grundsätzlich nicht ohne vorherige Einwilligung des bzw. der Rechteinhaber(s) – im erforderlichen Umfang – erfolgen. mehr

Liegt die Einwilligung sämtlicher Rechteinhaber vor?

11.01.2013 | von:

Besondere rechtliche Risiken im Hinblick auf die Rechtseinräumung ergeben sich aus der Tatsache, dass an einem Werk verschiedene Personen Urheberrechte halten können und diese darüber hinaus zwischenzeitlich Dritten zur Auswertung exklusiv übertragen sein können. Da es keinen gutgläubigen Erwerb urheberrechtlicher Nutzungsrechte gibt, hilft Ihnen im Zweifel auch nicht weiter, dass man auf entsprechend unzutreffende Angaben des/der eigenen Vertragspartner(s) vertraut hat. mehr

Welche Ausnahmen gibt es?

11.01.2013 | von:

In engen Grenzen lässt das Urheberrecht allerdings Ausnahme von dem Grundsatz zu, dass die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes dem Urheber vorbehalten ist und seiner Einwilligung bedarf. In bestimmten gesetzlich geregelten und eng begrenzten Ausnahmefällen ist eine Nutzung auch ohne Einwilligung zulässig. mehr