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eMail Marketing & Recht: Wann gilt ein eMail eigentlich als Werbemail?

12.06.2015 | von:

Zweiter Teil unserer Reihe zum Thema Marketing & Recht, die wir gemeinsam mit den Technology Marketing People erstellt haben. Wir freuen uns auf Feedback und gerne auch weitere Fragen zu diesem Thema, die wir dann ggf. in einem der nächsten Beiträge beantworten.

eMail Marketing & Recht: Darf man seine Bestandskunden per eMail anschreiben, um eine Einwilligung zum eMail-Marketing einzuholen?

03.06.2015 | von:

Erster Teil unserer Reihe zum Thema Marketing & Recht, die wir gemeinsam mit den Technology Marketing People erstellt haben. Wir freuen uns auf Feedback und gerne auch weitere Fragen zu diesem Thema, die wir dann ggf. in einem der nächsten Beiträge beantworten.

Weiter zu Teil 2: Was ist eine Werbemail

Neue TLDs und das Trademark Clearinghouse

19.03.2013 | von:

Für Markeninhaber brechen schwerere Zeiten an. Denn bald gibt es noch viele zusätzliche Top Level Domains, wie z.B. name.amazon oder ähnliches. Nachdem die Antragsgebühren und der mit dem Betrieb solcher Domains verbunde Aufwand sehr hoch ist, sind solche TLDs nichts für „Jedermann“. mehr

Opt-in und Double-Opt-In

18.02.2013 | von:

Es ist seit langem bekannt, dass man bei der Erhebung von eMail Adressen das sog. Double-Opt-In Verfahren benutzen soll. Auch wenn in letzter Zeit manche Gerichtsentscheidungen an der Zulässigkeit Zweifel aufkommen ließen, herrscht doch allgemeines Verständnis, dass Double-Opt-In nach wie vor die richtige Methode ist. mehr

Erteilung der Einwilligung durch den Nutzer

18.02.2013 | von:

Das Gesetz sieht vor, dass die Einwilligung grds. schriftlich erteilt werden muss. In besonderen Fällen, und dazu zählen auch Webseiten, kann die Einwilligung des Nutzers auch elektronisch erklärt werden. mehr

Wann brauchen Sie eine Einwilligung?

18.02.2013 | von:

Vor allem  die  Nutzung von Daten zu Zwecken der Werbung für ein Produkt oder eine Dienstleistung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers. Dies betrifft insbesondere E-Mail-Newsletter, die an Kunden verschickt werden sollen. mehr

Für alles Weitere: Einwilligung einholen!

18.02.2013 | von:

Sämtliche weitergehende Nutzungen von personenbezogenen Daten, die zu anderen Zwecken als zum Vertragsschluss, zur Vertragsabwicklung und Abrechnung genutzt werden, etwa der Verwendung von E-Mails zum Versenden von Newsletter o.ä., sind von den gesetzlich vorgesehenen Erlaubnistatbeständen nicht umfasst und bedürfen daher der ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers.

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Gesetzlich erlaubt: nur sehr wenig!

18.02.2013 | von:

Bestimmte Personenbezogene Daten dürfen zu gesetzlich vorgegebenen Zwecken ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in engen Grenzen verwendet werden. Dies betrifft insbesondere Bestandsdaten und Nutzungsdaten. mehr

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