Rechtsinfos für Social Media Manager

18.02.2012 | von:
Kategorien: Social Media | Schlagworte: Social Media

Die aktuellen Entwicklungen innerhalb der Online- und insbesondere der Social-Media-Plattformen haben zu einer ganz neuen Situation in allen Märkten geführt. Unternehmen verstärken ihre Bemühungen, Social Media kommerziell nutzbar zu machen. Hierzu werden Profile erstellt und „Freunde“ gefunden. Ein wichtiger Schritt, um sich im Gedächtnis der Käuferschicht von heute und morgen einen Platz zu schaffen und den wirtschaftlichen Erfolg für die Zukunft zu sichern. Zudem nutzen auch die Mitarbeiter in immer stärkerem Maße Social-Media-Dienste wie Twitter, Facebook und wohl bald auch Google+, über die längst nicht mehr nur der private, sondern auch der fachliche Austausch erfolgt. Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Themen im Social Media Umfeld besondere Relevanz haben.

Unternehmen stehen daher heute am Scheideweg: Sie müssen einerseits den Sprung in die Social-Media-Welt schaffen und die Chancen, die ihnen die sozialen Netzwerke bieten, kommerziell nutzen. Andererseits stehen sie vor der Herausforderung – idealerweise gemeinsam mit den Mitarbeitern – die Wahrnehmung der eigenen Marke in der Öffentlichkeit auch über die virtuellen Kanäle zu stärken.

Hierzu ist es erforderlich, als Unternehmen die wichtigsten rechtlichen Grenzen zu kennen und auch die Mitarbeiter darin zu schulen. Denn oft sind Mitarbeiter unsicher, was sie über Twitter & Co. kommunizieren dürfen und welche Konsequenzen sie gegebenenfalls befürchten müssen, wenn sie dabei Grenzen überschreiten. Stimmt das über Social Media insgesamt vermittelte Bild nicht, leidet oftmals der Gesamtwert der Unternehmensmarke.

Viele Unternehmen haben bereits gezeigt, dass es sehr lohnend ist, sich mit den neuen Medien auseinanderzusetzen und die neu geschaffenen Möglichkeiten zu nutzen. Dies gilt für Unternehmen im stationären Handel nahezu genauso wie für reine Online-Händler.

Der Schlüssel für die erfolgreiche Nutzung der Social-Media-Aktivitäten ist eine entsprechende Unternehmensstrategie und die Schulung der Mitarbeiter darin. Im Idealfall lässt sich dann die positive Firmen-Philosophie auf die Mitarbeiter übertragen und diese werden zu Markenbotschaftern – glaubwürdig und überzeugend.

Als Anhaltspunkt kann der nachfolgende 10-Punkte Plan dienen, der Ihnen zeigt, welches Wissen Sie benötigen.

1.Kein rechtsfreier Raum

Auch auf den Social Media Plattformen gelten meist die deutschen Gesetze, wenn sich Ihr Angebot an eine deutsche Zielgruppe wendet. Als Anbieter mit Sitz in Deutschland müssen sie sich daher an den nationalen Regeln messen lassen.

2. Gesetzliche Grundlagen beachten

Es ist daher dringend empfehlenswert, alle Auftritte auf Social Media Plattformen auch auf Ihre Rechtskonformität hin prüfen zu lassen. Dies kann durch geeignete Beratung auch in einer Form erfolgen, die den Ablauf und den Auftritt gegenüber den Besuchern nicht verschlechtert.

3. Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber beachten

Denken Sie immer daran, dass Sie zu Gast auf der Plattform eines Dritten sind. Es gebietet bereits die Höflichkeit, die von den Dritten aufgestellten Regeln zu beachten. Zudem sind die Regeln meist Bestandteil des Nutzungsvertrages mit der Plattform. Archivieren Sie daher die Vertragstexte und AGB!

4. Schützen Sie Ihre Marken

Der Markenschutz hat sich als zentrales Element im Internet entwickelt. Sehr viele Schlichtungsverfahren setzen auf einer bestehenden Markenanmeldung auf. Es ist daher besonders wichtig, Ihre Produktnamen als Marke schützen zu lassen. Dies ist auf Europäischer Ebene sehr effizient möglich. (siehe Basics Markenrecht )

5. Überwachen Sie den Markt

Es ist wichtig, den Online-Markt auf die unerlaubte Nutzung Ihrer Firma sowie der Marken Ihrer Produkte zu überwachen. Nur wenn Sie die nicht gestattete Nutzung durch Dritte schnell unterbinden, bleibt Ihre Marke auf Dauer stark. (siehe Basics Wettbewerbsrecht und Basics Markenrecht)

6. Seien sie fair!

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb eröffnet anderen Marktteilnehmern die Möglichkeit, gegen Missachtungen Ihrerseits vorzugehen. Besonders die Gestaltung von Gewinnspielen im Online-Bereich wird dabei häufig falsch gemacht. Beachten Sie daher die gesetzlichen Regeln und die Vorgaben der Plattform. (siehe Basics Wettbewerbsrecht)

7.    Datenschutz ist Kundenbindung

Der Schutz personenbezogener Daten ist ein besonders wichtiger Bestandteil Ihrer Kundenbeziehungen. Nehmen Sie den Schutz solcher Daten ernst und zeigen Sie dies. Dies ist zwar mit einem kontinuierlichen Aufwand verbunden, unterstützt aber auf Dauer die Kundenbindung.
Besonders wichtig ist dabei die Gestaltung des Datenschutzs auf der Website oder in Social-Media Apps. Denn bereits die Nutzung der IP-Adresse Ihrer Kunden kann einen Datenschutzrechtlichen Hinweis oder sogar eine Einwilligung erfordern.
Im Zweifel gilt: solange Sie keine Einwilligung haben, sollten Sie mit der Nutzung personenbezogener Daten vorsichtig sein.

Weitere Infos finden Sie n unserer Reihe Basics Datenschutzrecht.

8.    Fremde Inhalte sind meistens geschützt

Bedenken Sie vor der Übernahme von Texten, Bildern, Videos oder Tönen, dass diese meist durch das Urheberecht geschützt sind. Holen Sie daher vor der Übernahme die Erlaubnis vom Urheber ein.

Lesen Sie dazu unsere Basics Urheberrecht.

9.    Schulen Sie Ihre Mitarbeiter

Mit Social-Media kommt nicht nur das Unternehmen als solches in Kontakt, sondern auch Ihre Mitarbeiter ganz persönlich. Klären Sie Ihre Mitarbeiter auf, wie sich diese richtig im Social Media verhalten sollen. Dabei sollten nicht Verbote vorrangig sein. Vielmehr sollten Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern den Unternehmensauftritt besprechen und gestalten. Hilfsmittel hierzu können Social Media Guidelines und Schulungen der Mitarbeiter sein, um deren Medienkompetenz zu optimieren.

10 .Reagieren Sie auf Sanktionen

Wenn Sie eine Sanktion von einem Plattformbetreiber erhalten oder Ihnen eine Abmahnung zugeht, sollten Sie dies ernst nehmen. Beachten Sie die gesetzten Fristen und reagieren Sie auf das Anschreiben. Der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sollten Sie jedoch niemals ohne Rücksprache mit einem Juristen nachkommen. Sonst kann die Situation noch verschlimmert werden.

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