Wettbewerbsrecht – Einführung

14.01.2013 | von:
Kategorien: Wettbewerbsrecht | Schlagwörter: ,

Bei der Gestaltung und Nutzung von Webseiten und Social Media Auftritten spielt auch das Wettbewerbsrecht eine nicht unerhebliche Rolle. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bezweckt die Gewährleistung eines fairen Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen (Wettbewerbern) und untersagt zudem unlautere Geschäftspraktiken und dient damit auch dem Schutz des unverfälschten Wettbewerbs im Interesse der Allgemeinheit. Die nachfolgende Darstellung der wichtigsten Grundsätze des Unlauterkeitsrechts soll daher die Frage klären, welche geschäftlichen Handlungen, die  typischerweise beim Betreiben einer Webseite auftreten können, durch das Wettbewerbsrecht untersagt sind, und welche Konsequenzen sich daraus für Gestaltung und Nutzung der Webseite ergeben.

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