Basics zum Thema Persönlichkeitsrecht

Allgemeines Persönlichkeitsrecht

14.01.2013 | von:

Auf Websiten werden oft Personen und/oder Unternehmen namentlich bezeichnet und – insbesondere zu Werbezwecken – auch Bilder von Personen eingebunden. Bitte paasen Sie dabei auf, weil durch die Nutzung von Namen und/oder Bildern von Dritten ebenso wie bei der Behauptung bestimmter Tatsachen oder Äußerungen bestimmter Meinungen deren allgemeine Persönlichkeitsrechte berührt und ggf. verletzt sein könen. mehr

Wann sind Persönlichkeitsrechte betroffen?

14.01.2013 | von:

Wann immer im Hinblick auf einen Dritten Tatschen behauptet, Meinungen verbreitet oder er mit bestimmten Ereignissen oder Produkten in Verbindung gebracht wird, ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen berührt. mehr

Welche allgemeinen Grundsätze sind zu beachten?

14.01.2013 | von:

Selbst wenn die Persönlichkeitsrechte eines Dritten berührt sind, ist damit aber noch keine Aussage über die Zulässigkeit der konkreten Darstellung getroffen. Die Rechtswidrigkeit eines solchen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht kann vielmehr in jedem Einzelfall nur anhand einer umfassenden Abwägung der Interessen und Rechtsgüter sämtlicher Beteiligter bestimmt werden. mehr

Grundsätze bei der Gestaltung von Texten

14.01.2013 | von:

Bei der Gestaltung von Texten kommt es im Wesentlichen auf die Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen an. mehr

Grundsätze bei der Gestaltung von Fotografien

14.01.2013 | von:

Bei der Nutzung von Fotografien sind die wesentlichen Grundsätze gesetzlich festgelegt. Auch hier geht es aber im Wesentlichen um eine Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen. mehr

Schutz gegen Ausbeutung einer Person zu wirtschaftlichen Zwecken

14.01.2013 | von:

Besondere Voraussetzungen gelten bei der Nutzung von Namen oder Abbildung einer (meist prominenten) Person zu Werbezwecken, z.B. durch Einbindung eines Fotos oder einer werbewirksamen, einem Prominenten zugeschriebenen Aussage auf der Webseite. mehr

Einwilligung einholen

14.01.2013 | von:

Angesichts all dessen ist grundsätzlich zu empfehlen, bei einer Nennung oder Abbildung von Personen auf der Webseite die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einzuholen.  mehr