Wie weit reicht der Markenschutz?

14.01.2013 | von:
Kategorien: Markenschutz | Schlagwörter:

Eine Marke kann für 45 verschiedene Klassen (sog. Nizza-Klassen), in denen alle denkbaren Waren und Dienstleistungen kategorisiert sind, angemeldet und eingetragen werden.  Für andere als die angemeldeten Klassen besteht in der Regel kein Schutz. Entsprechendes gilt auch für Marken, die aufgrund Verkehrsgeltung geschützt sind. Diese genießen nur insoweit Schutz als sie Bekanntheit durch die Verwendung für bestimmte Waren oder Dienstleistungen erlangt haben.

Eine Marke gewährt zum einen Schutz gegenüber identischen Bezeichnungen, die für identische Waren oder Dienstleistungen verwendet werden.  Dritten ist es also verboten, die Bezeichnung „Coca Cola“ für die eigenen Softdrinks zu verwenden.

Darüber hinaus ist eine Marke gegen die Eintragung und/oder Verwendung von Bezeichnungen geschützt, bei denen aufgrund der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen die Gefahr von Verwechslungen mit der älteren Marke besteht.  Die Feststellung dieser sog. Verwechslungsgefahr ist immer das Ergebnis einer Abwägung verschiedener Faktoren unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles. So kann etwa ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch die Identität oder hochgradige Ähnlichkeit der Zeichen ausgeglichen werden und umgekehrt (sog. Wechselwirkungsprinzip). Entscheidendes Kriterium ist insoweit immer, ob der Abnehmer auf die Idee kommen kann, dass die unter den Bezeichnungen angebotenen Waren aus ein und demselben Unternehmen stammen oder zumindest Lizenzbeziehungen o.ä. zwischen den beiden Anbietern bestehen.

Bekannte Marken genießen darüber hinaus besonderen Schutz. Sie sind auch gegenüber identischen oder ähnlichen Bezeichnungen geschützt, bei denen zwar keine Gefahr von Verwechslungen wohl aber die Gefahr der Verwässerung oder Rufausbeutung besteht.  Aus diesem Grund darf etwa niemand die Bezeichnung „Coca Cola“ für ein Bauunternehmen verwenden, obwohl der Kunde kaum annehmen wird, dass die von diesem angebotenen Dienstleistungen aus dem gleichen Unternehmen stammen.

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