Wann sind Persönlichkeitsrechte betroffen?

14.01.2013 | von:
Kategorien: Persönlichkeitsrecht | Schlagwörter:

Wann immer im Hinblick auf einen Dritten Tatschen behauptet, Meinungen verbreitet oder er mit bestimmten Ereignissen oder Produkten in Verbindung gebracht wird, ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen berührt. Auch bei jeder bildliche Darstellung z.B. der Einbindung einer Fotografie auf der Webseite, kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten betroffen sein.

Der Schutzumfang ist daher recht weit, sobald eine Person mit Bildern oder Texten in Verbindung gebracht werden kann.

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