Artikel zum Schlagwort Subsidiarität

Wann wird das UWG angewendet?

14.01.2013 | von:

Vom Wettbewerbsrecht erfasst ist grundsätzlich jede „geschäftliche Handlung“, d.h. jede wirtschaftliche Tätigkeit, die der Förderung des eigenen oder fremden Geschäftszweckes dient erfolgt . Auch die Unterhaltung von Webseiten fällt nach dieser Maßgabe unter das Wettbewerbsrecht und hat dessen Vorgaben zu berücksichtigen. mehr